VAG 45

Informationen gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtgesetz

Seit dem 01. Januar 2006 unterstehen die Versicherungsbroker einer staatlichen Aufsicht.
Sie gründet auf dem Versicherungsaufsichtgesetz (VAG) und enthält unter anderem genau definierte Informationspflichten.
Das vorliegende Dokument enthält die gem. VAG 45 zu deklarierenden Informationen.

Beraterinformation VAG Art. 45

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Durch dieses Mandat erhalten wir als akkredierter Broker, Zugang zu Ihren Daten bei den Versicherungsgesellschaften und können Sie optimal und natürlich unabhängig betreuen und beraten.

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